Bestimmt haben Sie schon davon gehört, dass im Bereich Mönchengladbach der Ausbau der A 52 / A 61 auf sechs Fahrstreifen geplant ist. Es handelt sich hier um den Bereich der A 52 vom Autobahnkreuz MG zum AK Neersen und auf der A 61 von der Anschlussstelle Nordpark zum AK MG und ein Stück in Richtung Venlo. Dazu werden 23 Brücken erneuert, sowie die Rastanlage Bockerter Heide/Wolfskull erweitert.
Durch diese Projekt werden neun Landschaftsschutzgebiete und vier Naturschutzgebiete (NSG) direkt und indirekt betroffen: Das NSG Bistheide und das NSG Baggersee Vorster Busch werden
beeinträchtigt, weil die BAB-Trassen näher an die NSG heranrücken; die NSG Großheide und Bockerter Heide werden sogar Flächen verlieren. Hierzu hat der NABU MG in Zusammenarbeit mit dem
Landesbüro für Naturschutzverbände NRW in Oberhausen eine Stellungnahme abgegeben, die Sie im Download nachlesen können.
Hier eine kleine Zusammenfassung:
Artenvorkommen
Innerhalb der Schutzgebiete befindet sich ein artenreiches Amphibienvorkommen, ferner kommen zahlreiche Käferarten vor, die zum Teil als regional sehr selten eingestuft sind. Darüber hinaus
konnten auch 80 Vogelarten nachgewiesen werden. Von diesen sind insgesamt 28 Arten als planungsrelevant gelistet, sieben gelten als „gefährdet“ und zwei als „stark gefährdet“.
Das NSG Baggersee Vorster Busch hat insbesondere für Limikolen- Arten (Regenpfeiferartige, Watvögel), den Kranich und Greifvogel-Arten die Funktion eines Nahrungshabitats. Eine Zerstörung würde § 44 Abs. 3 BNatSchG eindeutig widersprechen.
Eine Messtischblattabfrage hat gezeigt, dass der Biber in diesem Gebiet vorkommen kann. Eine genauere Kartierung muss jedoch noch erfolgen und wird von uns gefordert. Bedeutung kommt weiterhin dem Gewässer am St. Franziskus Krankenhauses zu, da es hier Fortpflanzungsnachweise für die streng geschützte FFH-Art Kammmolch gibt. Ein Eingriff in diese Gewässer wird abgelehnt.
Obwohl es am Gewässer des Krankenhauses Fledermausvorkommen gibt, ist eine Untersuchung dieses Vorkommens nicht in die Ergebnisse der Untersuchung eingeflossen. Wir lehnen eine Ausnahmeprüfung
nach § 45 BNatSchG ab und fordern eine weitergehende Prüfung. Eine Beeinträchtigung der NSG wird deshalb aus den angeführten Gründen abgelehnt.
Wälder
In den betroffenen NSG befinden sich sogenannte Immissionsschutzwälder, die dem Klima- und Lärmschutz dienen.
Darüber hinaus ist das gesamte Untersuchungsgebiet (UG) ein Trinkwasserschutzgebiet. Die vorhandenen Wälder erfüllen eine wichtige Wasserschutzfunktion.
Eine teilweise Abholzung oder Rodung für die Autobahnverbreiterung führte zu erheblichen Auswirkungen für Mensch und Natur, speziell zu einer Verschlechterung der Qualität des Grundwassers,
z. B. durch Stoffeinträge im Zuge des Straßenbaus.
Bodenschutz
Im gesamten UG gibt es die historische Landwehr und archäologische Funde. Diese Denkmäler sind besonders schützenswert und würden unwiderruflich zerstört.
Ausgleichsmaßnahmen
Als Ausgleich für den Autobahnausbau ist geplant, im Bereich Schloss Myllendonk die Renaturierung der Niers durchzuführen. Diese Maßnahme reicht aber bei weitem nicht aus, um die an anderer
Stelle zerstörte Natur zu ersetzen oder in gleichartiger Weise auch nur ansatzweise wiederherzustellen.
Darüber hinaus sind bereits Maßnahmen zur Verbesserung der Niers nach der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt worden, und sie sind vom Niersverband in jedem Fall durchzuführen. Man schlägt hier
also eine Maßnahme vor, die sowieso schon geplant ist. Ersatzzahlungen nach § 15 (5) BNatSchG lehnen wir ebenso strikt ab, wie das Heranziehen von Ökopunkten im Rahmen der
Ausgleichsmaßnahmen.
Schlussbemerkung
Abschließend kann festgestellt werden, dass bei dieser Kurzfassung eine Reihe von weiteren Themen noch nicht angesprochen sind, die mit dem Autobahnausbau in einem größeren Zusammenhang stehen
wie z. B. Änderungen der Verkehrsstrategien der Städte (Reduktion von PKW- und LKW-Verkehr, mehr Flächen für Fussgänger und Radfahrer, Verbesserung des ÖPNV und Schienennahverkehrs) oder
Klimaschutz, Lärm-, Staub- und CO2-Emissionen im Raum MG.
Jürgen Braun