Düsseldorf – Zum Schutz der biologischen Vielfalt in Nordrhein-Westfalen haben die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen heute erste Umsetzungsvorschläge in den Landtag eingebracht. Der NABU NRW begrüßte die Vorschläge der schwarz-grünen Landesregierung als wichtige „Trittsteine“ auf dem Weg zu einem besseren Schutz der biologischen Vielfalt. In vielen Punkten bliebe der Antrag aber zu unkonkret, Widersprüche zu anderen Vorhaben der Landesregierung müssten aufgelöst und die Maßnahmen in der Fläche - mit Unterstützung des Landes - realisiert werden.
Positiv sei die klare Positionierung für einen zweiten Nationalpark in NRW zu bewerten.„Ein zweiter Nationalpark für NRW wird endlich kommen. Das Land wird den dazu notwendigen Beteiligungsprozess nun initialisieren“, so Dr. Heide Naderer, Vorsitzende des NABU NRW. „Wir freuen uns, wenn die Region Ostwestfalen/Eggegebirge, die sich seit Jahrzehnten für einen Nationalpark engagiert, nun auch endlich wieder auf die Unterstützung des Landes zählen kann.“ Die Egge mit den Flächen des Teutoburger Waldes und der Senne sei einer der Hot-Spots der Biodiversität in Nordrhein-Westfalen. Eine Ausweisung als Nationalpark sei mehr als überfällig.
Kritik übte der NABU jedoch an den wenig konkreten Vorschlägen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie. Eine solche liegt für NRW bereits seit 2015 vor. Wenige von den dort bereits skizzierten Maßnahmen sind allerdings bisher umgesetzt worden. Mit bekanntem Ergebnis: Die Indikatoren, die zur Beobachtung der Erhaltungszustände von gefährdeten Arten oder Lebensräumen festgelegt wurden, zeigen seit Jahren weiterhin Negativ-Trends oder sind gleichbleibend schlecht. „Vor allem muss die Landesregierung deshalb jetzt die Biodiversitätsstrategie anpassen, mit konkreten Maßnahmen und einer entsprechenden Finanzierung ausstatten und endlich umsetzen“, so Naderer. Dazu gehörten unter anderem klare Vorgaben, wie NRW den Ausbau des Biotopverbundes praktisch umsetzen will, wie es zügig Pufferzonen zwischen Mooren, Heiden und Magerrasen schaffen will, um die negative Auswirkungen angrenzender Intensivnutzung zu minimieren, und wie es die im Koalitionsvertrag angekündigten 200 Stellen in der Umweltverwaltung mit qualifiziertem Personal besetzen will.
Weiterhin unklar bleibt bei der Zielsetzung im Antrag von CDU und Grünen, wann und wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie schnellstmöglich und konsequent vorangebracht werden soll. „Hier hinkt auch Nordrhein-Westfalen dramatisch hinter den europa- und bundesrechtlichen Zielvorgaben her. Passiert hier nichts, droht das nächste Klageverfahren gegen Deutschland“, erklärte die NABU-Landesvorsitzende. Ebenfalls zwingend angehen müsse Schwarz-Grün die Abschaffung biodiversitätsschädigender Subventionen.
„Mit Blick auf das von der Weltnaturschutzkonferenz in Montréal verabschiedete 30 %-Ziel und den seit Jahrzehnten dramatisch beschleunigten Rückgang von Lebensräumen und Arten in NRW, bleiben also noch viele Handlungsfelder, bei denen die Landesregierung im Laufe des Jahres schnell nachlegen muss“, so Naderer. Absolut unerlässlich sei dazu die eigenen Handlungsrichtlinien auch bei weiteren Anträgen selbst anzuwenden. So sei ein ebenfalls diese Woche im Landtag eingebrachter Antrag von CDU und Grünen zum Landesentwicklungsplan (LEP) mit den Vorhaben zum Biodiversitätsschutz absolut nicht konform. Der Antrag zu den geplanten Änderungen des LEP nenne zwar die natürlichen Grundlagen, priorisiere dann aber die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten statt sie miteinander in Einklang zu bringen. Zudem werde bei den Festlegungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien der Schutz der biologischen Vielfalt weiterhin als zweitrangig berücksichtigt. Naderer: „Da muss sich Schwarz-Grün schon fragen lassen, wie Ernst es ihnen mit der Bekämpfung der Biodiversitätskrise in NRW tatsächlich ist.“