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Jungvögel am Boden sind meist nicht in Not

Vermeintlich hilflose Vogelkinder nicht mit nach Hause nehmen

 

Zurzeit tschilpt und piept es in vielen Nistkästen, Hecken und Gebüschen besonders laut. Der fast flügge Vogelnachwuchs bettelt vehement um Futter. Zahlreiche Vogeljungen haben dabei bereits das Nest verlassen und halten sich in der unmittelbaren Umgebung auf. Die Vorsitzende des NABU Nordrhein-Westfalen, Dr. Heide Naderer, appelliert deshalb an Bürgerinnen und Bürger, solch vermeintlich hilflose Vogelkinder auf jeden Fall in der freien Natur zu belassen. Nur ganz selten handele es sich bei gefundenen Jungvögeln am Boden um verlassene, verletzte oder geschwächte Tiere, die Hilfe benötigen.

 

„Die Jungtiere einiger Vogelarten verlassen ihre Nester bereits, bevor sie fliegen können. Zurzeit ist dies insbesondere der Nachwuchs von Eulen-, Greif- oder Rabenvögeln“, erklärt Christian Chwallek, Sprecher des Landesfachausschusses Ornithologie im NABU NRW. Wer etwas Geduld aufbringe und die unbeholfenen Jungvögel beobachte, könne aber meist feststellen, dass sie weiterhin von ihren Eltern betreut und gefüttert werden. Damit sie nicht verloren gingen, ließen die Jungvögel fast unablässig so genannte 'Standortlaute' hören. In diesem Stadium fallen sie daher auch den Menschen stärker auf. Ein Eingreifen, um die vermeintlich hilflosen Jungvögel zu retten, sei in den meisten Fällen allerdings nicht nötig.

 

„Lediglich bei Gefahr durch Katzen oder an vielbefahrenen Straßen, sollte man die Jungtiere wegtragen und an einem geschützten Ort in unmittelbarer Nähe des Fundortes wieder absetzen“, so der NABU-Vogelexperte weiter. Dabei kann man junge Vögel ohne Probleme berühren, da der Geruchssinn bei Vögeln im Vergleich zu Säugetieren nur sehr gering ausgeprägt ist. Vogeleltern nehmen ihre Brut deshalb problemlos wieder an. Chwallek: „Wenig sinnvoll sei es jedoch gesunde, fast flügge Jungvögel in Wildtierauffangstationen zu bringen, da sie von dort entweder aufwändig wieder an ihren Ursprungsort zurückgebracht werden oder später gar ausgewildert werden müssen.“

 

Zeigt der gefundene Vogel jedoch sichtbare Verletzungen wie Wunden, Fehlhaltung von Kopf- und Gliedmaßen oder befindet sich in Rücken- bzw. Seitenlage ist dringend Hilfe nötig. Solche Jungvögel sollten dann nach Möglichkeit in eine anerkannte Auffangstation oder Vogelpflegestation gebracht werden. Dies gelte ebenfalls für nicht flügge Jungtiere von Mauerseglern oder Schwalben, die aus dem Nest gefallen sind. Die Kontakte von Wildtier- bzw. Vogelauffangstationen können bei den Gruppen des NABU, den Naturschutzbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, Zoologischen Gärten oder auch bei Tierärzten oder Tierschutzvereinen erfragt werden.